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Regeste

Art. 85 lit. a OG, Konsultativabstimmung.
1. a) Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde gegen eine Konsultativabstimmung (E. 1a).
b) Aktuelles praktisches Interesse an der Beschwerdeführung (E. 1b).
2. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Durchführung einer Konsultativabstimmung (E. 2, 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 lit. a OG