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Regeste

Art. 337 OR. Auflösung des Arbeitsvertrages aus wichtigen Gründen.
1. Die für eine fristlose Entlassung angerufenen Tatsachen müssen geeignet sein, das Vertrauen zwischen den Parteien so zu zerstören, dass die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist (E. 1).
2. Umstände, die einen Arbeitgeber berechtigen, einen Produktionsleiter fristlos zu entlassen (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 337 OR