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Regeste

Art. 31 FPolG und Art. 26 FPolV; Rodung für Strassenbau.
Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Kognition darf bei der Beurteilung eines Rodungsgesuchs das bereits genehmigte Strassenprojekt (vor allem dessen Linienführung), für das die Rodungsbewilligung verlangt wird, nochmals überprüft werden? (E. 2.) Interessenabwägung zwischen Flussuferschutz und Walderhaltung (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 31 FPolG, Art. 26 FPolV