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Regeste

Presse- und Informationsfreiheit; vorläufige Festnahme eines Journalisten.
Erweckt ein Journalist durch sein Verhalten anlässlich einer unbewilligten, mit Ausschreitungen verbundenen Demonstration den Verdacht, er gehöre zu den Demonstranten, so kann er ohne Verletzung der Presse- und der Informationsfreiheit vorläufig festgenommen werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Festnahme erfüllt sind.

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