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Regeste

Art. 87 OG; Endentscheid.
Der Einleitungsbeschluss, mit welchem nach dem Perimetergesetz des Kantons Graubünden das Perimetergebiet abgegrenzt wird, ist als Endentscheid im Sinne von Art. 87 OG zu betrachten.

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Artikel: Art. 87 OG

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