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Regeste

Art. 263 BStP, Art. 349/350 StGB; Bestimmung des Gerichtsstandes.
1. Voraussetzung für die Teilung des Gerichtsstandes beim Zusammentreffen vieler durch mehrere Täter begangener Straftaten in casu verneint (E. 3).
2. Vorgehen im Sinne des "forum secundum praeventionis" (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 263 BStP

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