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Regeste

Lebensmittelverordnung; Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 103 lit. a OG).
Legitimation des Dritten zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die lebensmittelpolizeiliche Zulassung eines Produktes (E. 2 und 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG