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Regeste

Art. 67 und 91 KUVG, 6 und 36 UVG: Adäquater Kausalzusammenhang.
Anwendung der in BGE 113 V 307 präzisierten Grundsätze der Rechtsprechung im Falle einer Versicherten, die posttraumatisch an einem Schädel-Hirn- sowie an einem Psychosyndrom leidet.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 113 V 307

Artikel: Art. 67 und 91 KUVG