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Regeste

Art. 65 BStP; Art. 55 BV; Entsiegelung.
Ausserhalb der eigentlichen Pressedelikte ergibt sich - auch aus Art. 55 BV - kein umfassendes Recht des Journalisten auf Geheimhaltung der Quelle einer durch eine strafbare Handlung erlangten Information, welches einer strafprozessualen Zwangsmassnahme im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung entgegengehalten werden könnte.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 55 BV, Art. 65 BStP