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Regeste

Art. 86 Abs. 2 OG; Art. 33 RPG (Ortsplanungsrevision).
Zu den Rechtsmitteln, die zur Erschöpfung des Instanzenzugs gemäss Art. 86 Abs. 2 OG ergriffen werden müssen, gehören auch die Einsprachen oder Beschwerden gegen die Zonenpläne der Gemeinden im kantonalen Genehmigungsverfahren.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 86 Abs. 2 OG, Art. 33 RPG

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