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Regeste

Urheberrecht an Werken der Baukunst. Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten; Verhältnis zur Rechtsstellung des Eigentümers am Werkexemplar.
Art. 1 Abs. 2 URG. Voraussetzungen und Umfang des urheberrechtlichen Schutzes (E. 2).
Urheberpersönlichkeitsrecht des Schöpfers (E. 3). Rechtslage bei einer Kollision von urheber- und eigentumsrechtlichen Ansprüchen am gleichen Werkexemplar (E. 4). Die Verfügungsfreiheit des Eigentümers geht im Grundsatz dem Integritätsanspruch des Architekten vor. Die Änderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darf jedoch nicht zu einer eigentlichen Verletzung oder Gefährdung der Persönlichkeit des Urhebers führen (E. 5). Verneinung einer solchen Beeinträchtigung im vorliegenden Fall (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 URG