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Regeste

Rechnungsfehler (Art. 69 Abs. 3 VwVG).
Ein Fehler bei der Berechnung der Enteignungsentschädigung ist von Amtes wegen zu berichtigen (E. 2).
Enteignung; Stichtag bei der Bestimmung des Verkehrswertes des enteigneten Rechtes; Entschädigung für überbaute Grundstücke ausserhalb der Bauzone.
Ausnahme von der Regel, wonach der Zeitpunkt der Einigungsverhandlung auch für die rechtliche Situation des enteigneten Bodens massgebend ist, wenn diese Situation eine Vorwirkung des Unternehmens des Enteigners begründet (Art. 20 Abs. 3 EntG) (E. 3a).
Kriterien für die Schätzung von überbauten Grundstücken ausserhalb der Bauzone; Beeinflussung der Schätzung durch die Möglichkeit der Verwendung einer bestehenden Baute, insbesondere unter dem Aspekt der Bestandesgarantie (E. 3b-e).

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Referenzen

Artikel: Art. 69 Abs. 3 VwVG, Art. 20 Abs. 3 EntG