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Regeste

Art. 4 Abs. 1 lit. a WPEG und Art. 1 Abs. 1 WPEV; Militärpflichtersatz; Ersatzbefreiung wegen erheblicher körperlicher oder geistiger Behinderung.
Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung einer unselbständigen Verordnung des Bundesrates (E. 3).
Auslegung von Art. 4 Abs. 1 lit. a WPEG: Der Begriff der erheblichen körperlichen oder geistigen Behinderung ist im medizinischen und nicht im invalidenversicherungsrechtlichen Sinn zu verstehen. Art. 1 Abs. 1 WPEV, wonach eine Behinderung dann als erheblich im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a WPEG gilt, wenn sie den für die Ausrichtung einer Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung massgebenden Mindestgrad an Invalidität erreicht, ist gesetzwidrig (E. 4).
Der teilweise Verlust eines Beines stellt für einen Forstarbeiter eine erhebliche Behinderung dar (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 4 Abs. 1 lit. a WPEG, Art. 1 Abs. 1 WPEV

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