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Regeste

Verantwortlichkeit einer Person, welche durch unwahre Angaben schädigende vorsorgliche Massnahmen erwirkte; Beziehung zwischen der materiellen Rechtskraft und der materiellen Gerechtigkeit.
Ein Urteil, das in materielle Rechtskraft erwachsen ist, kann nicht in einem nachträglichen Schadenersatzprozess in Frage gestellt werden; die durch dieses Urteil geschädigte Partei muss zuvor dessen Aufhebung mittels Revision erwirken. Dieses Prinzip gilt auch bezüglich sogenannter Regelungsmassnahmen wie vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens, welchen beschränkte Rechtskraft zukommt (E. 3).