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Regeste

Art. 63 und 65a IRSG; Anhörung von Zeugen über Videokonferenz.
Weder Staatsvertragsrecht (vorliegend der Briefwechsel zwischen Indien und der Schweiz) noch innerstaatliches Recht erlauben eine solche Art der Zusammenarbeit (E. 2).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 63 und 65a IRSG