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Regeste

Flughafen Zürich: Mitwirkung des Kantons Thurgau im SIL-Koordinationsprozess; Art. 37 Abs. 5 LFG; Art. 3a Abs. 1 VIL; Art. 4 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 RPG; Art. 14 ff. RPV.
Rechtliche Grundlagen für den Erlass des "Sachplans Infrastruktur Luft" (SIL) des Bundes. Das Anhörungsverfahren bei Erlass eines Sachplans des Bundes mündet nicht in ein Rechtsmittelverfahren (E. 2). Der SIL-Koordinationsprozess stellt eine Vorstufe des eigentlichen Sachplanverfahrens dar. Weiter Spielraum der Behörden bei Anwendung von Art. 4 Abs. 2 RPG (E. 3). Zeitpunkt, ab welchem ein Recht auf Mitwirkung besteht: Abgrenzungskriterium des BAZL (raumplanerische Betroffenheit) ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (E. 4). Dem BAZL ist nicht vorzuwerfen, wenn es zu Beginn des Koordinationsprozesses auf das bestehende provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich abgestellt hat, um die raumplanerische Betroffenheit zu ermitteln (E. 5). Verletzung von Bundesrecht verneint (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 RPG, Art. 37 Abs. 5 LFG, Art. 3a Abs. 1 VIL, Art. 14 ff. RPV