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Regeste

Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 16. März 1955.
1. Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Gründe. Bleibt neben diesem Rechtsmittel Raum für eine staatsrechtliche Beschwerde? (Erw. 2, 3).
2. Zuständigkeit des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft (Erw. 4).
3. Bedingte Bewilligung des Betriebes einer Kiesgrube im Einzugsgebiet von Grundwasserfassungen (Erw. 5-13).
4. Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens (Erw. 14).