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Regeste

Anfechtung einer Gemeindeabstimmung über ein Bauprojekt wegen behördlicher Beeinflussung der Willensbildung der Stimmberechtigten.
1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (Erw. 5).
2. Inwieweit dürfen Behörden und ihre Mitglieder am Abstimmungskampf teilnehmen? (Erw. 6).
3. Ist eine Abstimmung zu kassieren, wenn
- im Streite der Meinungen mit unwahren Angaben gekämpft worden ist? (Erw. 7 b).
- die Behörden wenige Tage vor der Abstimmung bekannt gegeben haben, dass die im Abstimmungskampf hauptsächlich gerügten Mängel des Projekts verbessert werden können? (Erw. 7 a, c).

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