Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 19 lit. a EntG.
Der Umstand allein, dass der Enteignete einen ihm unterbreiteten Vergleichsvorschlag des Enteigners ablehnt, kann noch nicht als ein trölerisches, gegen Treu und Glauben verstossendes Manöver betrachtet werden.
Es würde dem System des Gesetzes widersprechen, den Enteigneten eines Teils des Wertes, den das Grundstück im massgebenden Zeitpunkt des Entscheids der eidgenössischen Schätzungskommission hat, nur deshalb verlustig gehen zu lassen, weil er frühere Vergleichsofferten nicht angenommen hat.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 lit. a EntG