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Regeste

1. Delegation von Befugnissen der kantonalen gesetzgebenden Behörde an die kantonale Exekutive und an die rechtsetzende Behörde der Gemeinde; Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieser zweiten Form der Delegation (Erw. 1).
2. Weiterdelegation von Befugnissen; Theorien der Rechtslehre. Gültigkeit der Weiterdelegation im Bundesrecht? Die Weiterdelegation ist ganz allgemein jedenfalls dann unzulässig, wenn sie einen fundamentalen Rechtsgrundsatz wie den Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Steuer verletzt (Erw. 2).