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Regeste

Wertzuwachssteuer, Enteignung
Umfang der bundesgerichtlichen Prüfungsbefugnis (Erw. 3).
Die Eigentumsgarantie als Grenze der Besteuerung; Frage offen gelassen, da die Voraussetzungen für die Annahme einer sog. konfiskatorischen Besteuerung hier ohnehin fehlen (Erw. 4a).
Art. 92 EntG hindert nicht, auf der Expropriationsentschädigung eine Wertzuwachssteuer zu erheben (Erw. 4b).
Auslegung der einschlägigen Vorschriften eines Gemeindesteuerreglements ist mit Art. 4 BV vereinbar (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 92 EntG, Art. 4 BV