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Regeste

1. Art. 3 SVG gestattet den Kantonen, das Parkieren von Fahrzeugen zeitlich zu beschränken und diese Befugnis den Gemeinden zu übertragen (Erw. 1).
2. Unter welchen Voraussetzungen verstösst die gemäss Art. 35 Abs. 3 SSV durch das Signal Nr. 321 (Parkplatz mit Parkuhr) angezeigte Beschränkung der Parkzeit nicht gegen Art. 37 Abs. 2 BV (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2 und 3)?
3. Der Führer, der sein Fahrzeug entgegen der Vorschrift des Art. 35 Abs. 4 SSV nicht vor Ablauf der höchstzulässigen Parkzeit wieder in den Verkehr einfügt, ist nach Art. 90 Ziff. 1 SVG zu bestrafen (Erw. 4 und 5).
4. Wenn ein Fahrer einen Parkplatz mit Parkuhr verlässt, bevor die Zeit, für die er die Gebühr entrichtete, vollständig abgelaufen ist, so darf der folgende Benützer des Platzes die verbleibende Zeit nicht der höchstzulässigen Parkzeit hinzufügen (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 SVG, Art. 35 Abs. 3 SSV, Art. 37 Abs. 2 BV, Art. 35 Abs. 4 SSV mehr...