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Regeste

Art. 5 Abs. 1 KUVG.
Bedeutung des Gewohnheitsrechts in öffentlichrechtlichen Belangen, insbesondere für die Ausfüllung von Lücken in Kassenstatuten betreffend die versicherungsfähigen Personen.

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Artikel: Art. 5 Abs. 1 KUVG