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Regeste

Art. 12 bis KUVG.
Das Krankengeld der Versicherten, welche die altersmässigen Voraussetzungen des Anspruchs auf eine einfache Altersrente erfüllen, darf auf das gesetzliche Minimum herabgesetzt werden (Präzisierung der Rechtsprechung).

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Artikel: Art. 12 bis KUVG

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