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Regeste

Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG.
- Ein Skalator (Treppenlift) ist kein Hilfsmittel im Sinne des Art. 14 Abs. 2 IVV.
- Frage offen gelassen, ob der Skalator überhaupt unter die in Art. 14 Abs. 1 IVV aufgezählten Hilfsmittelkategorien subsumiert werden kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 14 Abs. 2 IVV, Art. 14 Abs. 1 IVV