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Regeste

Art. 5 Abs. 1 lit. b, 25 VwG; Art. 38 Ziff. 1 StGB. Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug; Feststellungsbegehren.
Unzulässigkeit eines Begehrens um richterliche Feststellung, dass der Entlassungsbeschluss so spät erfolgte, dass die Ergreifung eines Rechtsmittels illusorisch wurde.

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Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 38 Ziff. 1 StGB

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