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Regeste

Art. 5 Abs. 2 RPG; Entschädigung bei Heimschlag.
1. Heimschlag als Folge der materiellen Enteignung. Rechtliche Qualifikation und deren Auswirkung auf die Berechnung der Entschädigung (E. 4).
2. Verjährung der Entschädigung aus materieller Enteignung (E. 5).
3. Berechnung der vollen Entschädigung (E. 6) und Verzinsung der Entschädigungsforderung (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 RPG