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Regeste

Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, § 5 Einführungsverordnung zum RPG des Kantons Zürich, Art. 103 lit. a OG.
Ein Gewerbetreibender wird durch das Bauvorhaben eines Konkurrenten nicht in seinen schutzwürdigen Interessen im Sinne von Art. 103 lit. a OG berührt. Die Legitimation eines Konkurrenten zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde setzt eine vom einschlägigen Bundesrecht erfasste spezifische Beziehungsnähe voraus (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG, Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG