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Regeste

Art. 231 StGB (Verbreiten menschlicher Krankheiten).
Die Infektion mit einem HIV-Virus (Seropositivität, die im allgemeinen zu AIDS führt) ist eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit (E. 1-4).
Art. 122 (schwere Körperverletzung) und Art. 231 StGB; Idealkonkurrenz.
Diese beiden Bestimmungen sind anwendbar auf denjenigen, welcher vorsätzlich ein HIV-Virus auf einen andern überträgt (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 231 StGB