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Regeste

Rechtshilfe; Art. 98a Abs. 3 und Art. 103 lit. a OG.
Zusammenfassung der Rechtsprechung betreffend Legitimation zur Anfechtung von Rechtshilfemassnahmen (E. 2a und b). Da die Beschwerdeführerin nicht Inhaberin des Bankkontos ist, über welches Auskünfte erteilt werden sollen, ist sie nicht zur Beschwerde legitimiert, auch wenn die herauszugebenden Dokumente sie als Urheberin bestimmter Zahlungen erkennen lassen (E. 2c und d).

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Referenzen

Artikel: Art. 98a Abs. 3 und Art. 103 lit. a OG