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Regeste

Art. 28, 29, 66 BVG, Art. 331b OR, Art. 89bis ZGB.
- Damit die als Befreiungsversprechen (Art. 175 Abs. 1 OR) zu wertende arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den reglementsgemäss dem versicherten Arbeitnehmer obliegenden Einkauf zu finanzieren, vorsorgerechtlich bedeutsam wird, bedarf es nicht nur eines Schuldübernahmevertrages (Art. 176 Abs. 1 OR) zwischen Vorsorgeeinrichtung und Arbeitgeber, sondern einer schriftlichen Änderung des Vorsorgevertrages selbst (Präzisierung der Rechtsprechung).
- In casu haben die Parteien des Vorsorgevertrages eine formgültige Absprache getroffen; doch ergibt deren Auslegung, dass damit die reglementarische Ordnung nicht derogiert wird.

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