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Regeste

Art. 10 EMRK; Art. 14 EÜGF; Art. 17 und 27 BV; Art. 18 Abs. 2 RTVG; "Unterbrecherwerbung" ("Fohrler live", "Cinderella" usw.).
Die Regeln von Art. 18 Abs. 2 RTVG über die "Unterbrecherwerbung" bzw. die damit verbundene Auslegung durch die rundfunkrechtlichen Aufsichtsbehörden verletzen weder Art. 14 EÜGF noch Art. 10 EMRK bzw. Art. 17 und 27 BV. Allenfalls veränderten Bedürfnissen von Veranstaltern und Publikum in diesem Bereich kann nicht punktuell durch eine geltungszeitliche Auslegung von Art. 18 Abs. 2 RTVG Rechnung getragen werden; es bedarf hierzu einer auf einer medienrechtlichen Gesamtsicht beruhenden Gesetzesrevision (E. 3 und 4).
Werberechtliche Beurteilung der beanstandeten Sendungen (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 2 RTVG, Art. 10 EMRK, Art. 14 EÜGF, Art. 17 und 27 BV

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