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Regeste

Art. 79 Abs. 1 OG. Zulässigkeit neuer Beweismittel, die der Rekurrent im kantonalen Verfahren anzubringen keine Veranlassung gehabt hatte.
Art. 123 SchKG. Anrechnung der Zahlungen von Drittschuldern auf die Abschlagszahlungen, die der im Genuss eines Verwertungsaufschubes stehende Schuldner zu leisten hat.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 79 Abs. 1 OG, Art. 123 SchKG