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Regeste

Eigenhändige letztwillige Verfügung (Art. 505 ZGB): Ist eine solche Verfügung in einem handgeschriebenen Brief enthalten, worin der Verfasser seiner Bank Anweisungen darüber gibt, wie sie nach seinem Tode über ein Wertschriftenpaket verfügen solle? Hatte er die Absicht, letztwillig zu verfügen (den "animus testandi")?

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Referenzen

Artikel: Art. 505 ZGB