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Regeste

Eigentumsgarantie. Art. 22 ter BV.
Kann die Änderung eines Bauzonenplans, durch welche die Möglichkeit der Überbauung eingeschränkt wird, eine materielle Enteignung bilden? Frage im vorliegenden Falle verneint.

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Artikel: Art. 22 ter BV

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