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Regeste

Liquidation eines Anlagefonds, Aktivlegitimation des Sachwalters.
1. Art. 12, 45 und 46 AFG. Berechtigung des Sachwalters, zum Anlagefonds gehörende Schadenersatzforderungen gerichtlich geltend zu machen. Auslegung des Gesetzes nach seinem Wortlaut, Sinn und Zweck; Bedeutung der Gesetzesmaterialien (Erw. 1-3).
2. Befugnis des Sachwalters, Prozesse über Ansprüche, die durch Schädigung des Anlagefonds entstehen, im eigenen Namen zu führen (Erw. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12, 45 und 46 AFG

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