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Regeste

BRB vom 18.7.1958/10.6.1968 über die Förderung des Absatzes von inländischer Schafwolle.
Art. 251 und 148 StGB. Urkundenfälschung und Betrug(sversuch) des Wollproduzenten durch falsche Absenderangabe auf Frachtbriefen für Wollsendungen an die Schweiz. Inlandwollzentrale.

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Referenzen

Artikel: Art. 251 und 148 StGB