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Regeste

Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Gegenstand.
Begriff der Verfügung (Art. 97 OG, Art. 5 VwVG).
Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss einer kantonalen Regierung, einer "Aufsichtsbeschwerde", mit der die Verfügung eines Departements beanstandet wird, keine Folge zu geben.

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Referenzen

Artikel: Art. 97 OG, Art. 5 VwVG