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Regeste

Ein Pressedelikt im Sinne von Art. 27 StGB kann auch dann in der Schweiz verfolgt werden, wenn das Presseerzeugnis zwar im Ausland herausgegeben und gedruckt, aber in der Schweiz verbreitet wurde (Art. 346 ff. StGB).

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Referenzen

Artikel: Art. 27 StGB, Art. 346 ff. StGB