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Regeste

Beiträge vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Ermittlung (Art. 9 AHVG).
- Über die Bindung der Ausgleichskasse an die Steuermeldung gemäss Art. 23 Abs. 4 AHVV. Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung (Erw. 3).
- Die wehrsteuerrechtliche Praxis zu Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB betreffend Realisierung stiller Reserven ist auch für die Auslegung von Art. 17 lit. d AHVV massgebend. Unterschiede zwischen Wehrsteuerrecht und AHV-Recht (Erw. 6).
- Nur wer Kollektivgesellschafter im formellen Sinn oder qualifizierter stiller Gesellschafter der Kollektivgesellschaft ist, wird für den Liquidationsgewinn, den die Kollektivgesellschaft erzielt, beitragspflichtig (Erw. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 9 AHVG, Art. 23 Abs. 4 AHVV, Art. 17 lit. d AHVV