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Regeste

Gemeindeautonomie; Genehmigung von Zonenplänen (Graubünden).
1. Autonomie der Bündner Gemeinden bei der Festlegung von Zonenplänen (E. 2).
2. Voraussetzungen, unter denen die kommunale Zonenplanung auf kantonale Strassenbauprojekte keine Rücksicht zu nehmen braucht:
- wenn dem Kanton eigene adäquate Planungsmittel zur Verfügung stehen (Frage offen gelassen; E. 3a);
- wenn die Verwirklichung des kantonalen Bauvorhabens zu ungewiss ist (E. 3b).
3. Unklarheiten des kantonalen Genehmigungsbeschlusses (E. 3c).