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Regeste

Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege.
Bei der Prüfung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zu berücksichtigende wirtschaftliche Verhältnisse. Es ist für die Ermittlung der Bedürftigkeit i.S. der Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege nicht ausschliesslich auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum abzustellen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 4 BV

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