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Regeste

Art. 329 c Abs. 2, 329 d'Abs. 2 OR. Festlegung der Ferien durch den Arbeitgeber auf den Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abgeltung durch Geldleistungen ausgeschlossen (Erw. 2).
Art. 343 Abs. 3 OR. Mutwillige Prozessführung, Kosten (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 343 Abs. 3 OR

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