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Regeste

Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG).
Die Einrede der Vorausvollstreckung setzt voraus, dass sich der Schuldner auf ein Pfandrecht im eigentlichen Sinn und nicht bloss auf eine Sicherungszession oder eine Zession zahlungshalber beruft.

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Abs. 1 SchKG