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Regeste

Art. 103 lit. a OG; Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Auswirkung auf das kantonale Rechtsmittelverfahren.
1. Legitimation eines Berufsfischers, die Bewilligung eines Bootshafens und einer Badeanlage wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die Fischerei anzufechten (E. 3b aa).
2. Kommt dem Beschwerdeführer auf Grund von Art. 103 lit. a OG in Verbindung mit Art. 6 VwVG Parteistellung zu, so ist diese auch für das kantonale Rechtsmittelverfahren massgebend und darf durch das kantonale Recht nicht eingeschränkt werden (E. 3b bb).

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Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG, Art. 6 VwVG