Regeste
Girovertrag mit Kontokorrentabrede; Überweisungsauftrag. Sorgfaltspflicht der beauftragten Bank.
1. Ein einzelner Überweisungsauftrag ist innerhalb des Girovertrags als Weisung an die generell beauftragte Bank zu betrachten (E. 1).
2. Führt die unsorgfältige Ausführung eines Überweisungsauftrags zur Einziehung des Überweisungsbetrags durch einen ausländischen Staat, so steht der Bank gegenüber ihrem Kunden kein Anspruch auf Verwendungs- oder Schadenersatz gemäss Art. 402 OR zu (E. 2 u. 3).
3. Banken-AGB; Tragweite einer Klausel, wonach der Kunde bei Fremdwährungsguthaben die Gefahr von gesetzlichen und behördlichen Beschränkungen trägt (E. 4).