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Regeste

Gemeindeautonomie; Ortsplanung.
1. Anfechtbarkeit eines kantonalen Richtplans durch die betroffene Gemeinde.
a) Grundsätze (E. 3a und c).
b) Vorfrageweise Anfechtung (E. 3d und e).
2. Autonomie der Zürcher Gemeinden
a) beim Erlass der Bau- und Zonenordnung im allgemeinen (E. 4b);
b) in bezug auf Abweichungen vom kantonalen Richtplan (E. 5).