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Regeste

Art. 4 BV, überspitzter Formalismus, fehlerhafte Rechtsbelehrung.
Begriff des überspitzten Formalismus (E. 2a).
Es ist überspitzter Formalismus, auf die Eingabe eines Anwalts mit ausserkantonalem Fähigkeitsausweis aber ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung nicht einzutreten, ohne ihm eine Nachfrist zur Beibringung dieser Bewilligung anzusetzen (E. 2b).
Aus einer mangelhaften Rechtsbelehrung darf den Betroffenen insbesondere dann kein Nachteil erwachsen, wenn sich deren Fehlerhaftigkeit anhand des Gesetzes nicht erkennen liess (E. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV