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Regeste
Gegen die vom Bundesrecht verlangte Feststellungsverfügung betreffend die Frage, ob eine Baute oder Anlage ausserhalb der Bauzone zonenkonform sei oder ob sie einer Bewilligung gemäss Art. 24 RPG bedürfe, muss von allen Parteien im Sinne von Art. 6 VwVG ein Rechtsmittel gemäss Art. 33 Abs. 2 und 3 RPG ergriffen werden können.
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