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Regeste

Auslegung von Willenserklärungen in bezug auf Schiedsabreden.
- Freie Überprüfung durch das Bundesgericht (E. 3a).
- Auslegung nach dem Vertrauensgrundsatz; Auslegungsregeln, die sich aus der besonderen Natur der Schiedsabrede ergeben (E. 3b).